Kosten
Private Krankenversicherungen, Beihilfe und Zusatzversicherungen erstatten je nach Ihrem individuellen Tarif die Behandlungskosten ganz oder teilweise.
Heilpraktische Leistungen / osteopathische Behandlungen:
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die regulären Kosten betragen:
85 min = 120 Euro
55 min = 80 Euro
30 min = 40 Euro
Durch meine Mitgliedschaft im bvFO (Berufsverband für funktionelle Osteopathie) ist es möglich eine vom Arzt ausgestellte Verordnungen für Osteopathie bei der Krankenkasse anrechnen zu lassen.
Jedoch erstatten nicht alle Krankenkassen diese Behandlungen.
Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenversicherung nach individuellen Erstattungsmöglichkeiten.